Der Angelverein Bergedorf-West/Allermöhe e.V. ist einer der in Hamburg anerkannten Ausbildungsvereine zur Fischerprüfung.
Seit nunmher 30 Jahren bildet der Verein erfolgreich im eigenen Vereinsheim aus. Das Vereinsheim ist zentral gelegen (S-Bahn Linie 21, Bus 234 oder per Auto mit ausreichenden Parkplätzen). Mit Kompetenz und Fachwissen haben wir nunmehr unseren 100. Lehrgang (Stand Nov. 2016) laufen. Bei einer durchschnittlichen Belegung mit 40 - 45 Teilnehmern haben wir somit ca. 4.500 Anglern das Fachwissen vermittelt und einen erfolgreichen Start in die Angelei ermöglicht.
Wir führen jährlich 4 Lehrgänge durch. Es empfiehlt sich, rechtzeitíg an die Anmeldung zu denken. Unter der Rubrik "Fischerprüfung" finden Sie auf unserer Homepage alle notwendigen Informatonen zur Anmeldung zur Fischerprüfung.
Anläßlich der Abschlußveranstaltung zum "Langen Tag der StadtNatur" hatte unser 1. Vorsitzender die Möglichkeit zu einem längeren Gespräch mit dem Hamburger Umweltsenator Jens Kerstan.
Besonders hervorgehoben wurde die fortwährende Kritik des Angelvereins am Zustand der Fleete. Konkrete Frage: Wie kann es angehen, dasss, um € 10.000 im Jahr für Stromkosten zu sparen die Spülzyklen von 5 mal pro Woche auf 4 mal pro Woche reduziert werden? Das Argumet war bisher die Einsparung der Stromkosten. In einer Senats-Stellungnahme der Umweltbehörde (liegt uns vor) wird allerdings hervorgehoben, dass jährlich 1/4 Million Euro für Gewässerunterhaltung nicht abgefordert wurden. Ein nicht nachvollziehbarer Akt der Behörden.
Senator Kerstan führte aus, dass versucht werden soll, die nicht ausgegebenen Gelder in das Folgejahr zu transferieren. Haushaltstechnisch eine sehr fragwürdige Aktion.
Wir bleiben am Ball. Mit dem Umweltsenator hat unser 1. Vorsitzender in seiner Funktion im Landesverband ein weiteres Gespräch vereinbart.
Wir werden weiter berichten.
Werner Kleint, 1. Vorsitzender
Liebe Vereinsmitglieder,
liebe Besucher unser Homepage
Im Zusammenhang mit der Fischereiabgabe für Schleswig-Holstein gibt es immer noch einen gewissen Informationsbedarf.
Nachstehdner Hinweis ist von unserem 2. Vorsitzenden Martin Purps
verbindliche Aussagen zu diesem Thema finden sie erfreulicherweise recht ausführlich im Internetportal des zuständigen Ministeriums. Kurz zusammengefaßt: Es gilt überall Fischereischeinpflicht, im Binnenland zusätzlich Erlaubnisscheinpflicht (es gibt keine "freien Gewässer" in S-H). Aber es gibt auch Ausnahmen, die betreffen Angelteiche und Angelkutter. Wenn mit Meeresangeln das Angeln vom Kutter gemeint ist, gilt dort eine Ausnahme für den Schein, die Abgabe muss aber trotzdem entrichtet werden:
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fischerei/faqFischereischeinpflicht.html
Seitens der Verwaltung ist ein neues Naturschutzgebiet geplant. Angrenzend an den Westensee soll nach Westen hin ein neues Naturschutzgebiet entstehen. Innerhalb des geplanten NSG liegen auch Teile unser Gewässerstrecken. Wir verweisen auf die Informationen im Download-Bereich unter "Verschiedenes".
Über den Angelsport-Verband als anerkannter Naturschutzverband wurde unsere Stellungnahme an die Verwaltung geleitet. Es ist nicht einzusehen, dass über das NSG mit seiner Verordnung das Angeln verboten werden soll. Die Dokumente sind für jeden Interessenten frei im Download-Bereich abzurufen/einzusehen..