Vereinsbeitritt
Wir bieten für den Vereinsbeitritt verschiedene Möglichkeiten an:
- Die Mitgliedschaft kann Online beantragt werden.
Hierzu ist es notwendig, dass wir die notwendigen Unterlagen elektronisch übermittelt bekommen.
Senden Sie den vollständig ausgefüllte Aufnahmeantrag (siehe hierzu unterhalb dieser Information), ein Passbild (digital) und eine Kopie des Fischereischeins bitte an die Mailadresse
- Die Mitgliedschaft kann auf dem Postweg beantragt werden
Senden Sie den vollständig ausgefüllte Aufnahmeantrag (siehe hierzu unterhalb dieser Information), ein Passbild und eine Kopie des Fischereischeins bitte an die Anschrift
Angelverein Bergedorf-West/Allermöhe e.V., Postfach 800123,21001 Hamburg.
Für die Onlinevariante und den Postversand gilt:
Die Aufnahmegebühr und der erste Jahresbeitrag müssen auf unser Bankkonto überwiesen werden.
Erst nach dem Geldeingang werden die Papiere erstellt und zugeschickt.
Bankverbindung: Hamburger Volksbank, IBAN: DE61 2019 0003 0014 3483 06
- Die Mitgliedschaft kann jeden 1. Montag im Monat im Vereinsheim Friedrich-Frank-Bogen 5, 21033 Hamburg, ab 19:30 Uhr beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen: Vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag (siehe hierzu unterhalb dieser Information), ein Passbild (digital) und eine Kopie des Fischereischeins.
Bei Eintritt im Vereinsheim muss die Aufnahmegebühr und der erste Jahresbeitrag ist Bar gezahlt werden.
Aufnahme 2024 (hier herunterladen)
Beitrags- und Gebührenordnung ab 01.01.2024 (hier herunterladen)
Ordnungen des AV BeWe – Beschluss Mitglieder-Hauptversammlung 2022 und 2024 (Hier herunterladen)
Satzung__mit_Änderungen__beschlossen_auf_der_Mitgliederversammlung_am_09.02.2015 (Hier herunterladen)
Fangstatistik 2024(Hier Herunterladen)
Wissenswertes zur Mitgliedschaft
Bei Eintritt in den Verein ab 01. Juli eines jeden Jahres wird nur die Hälfte des Jahresbeitrages fällig.
Die Aufnahmegebühr fällt als Einmalzahlung voll an.
Bei Nichtableistung des jährlichen Arbeitsdienstes (es werden mehrere Termine angeboten), ist eine Gebühr von € 60 fällig.
Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, sowie Schwerbehinderte, sind vom Arbeitsdienst befreit.
Der Schwerbehindertenausweis muss jedes Jahr neu – in Kopie – an den Kassenwart gegeben werden.
Sobald ein Jugendlicher 18 Jahre alt geworden ist, wird er im darauffolgenden Jahr als Erwachsener geführt.
Passive Mitgliedschaft € 40 im Jahr – begrenzt auf 3 Jahre
Aufnamegebühr (einmalig) |
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Erwachsene | Jugendliche |
60,00 € | 40,00 € |
Beiträge Einzelmitgiedschaft (jährlich) |
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Erwachsene | Jugendliche |
80,00 € | 50,00 € |
Familienbeiträge (jährlich) |
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2 Jugendliche | 90,00 € |
1 Erwachsener + 1 Jugendlicher | 120,00 € |
2 Erwachsene | 140,00 € |
1 Erwachsener + 2 Jugendliche | 150,00 € |
2 Erwachsene + 1 Jugendlicher | 170,00 € |
2 Erwachsene + 2 Jugendliche | 200,00 € |
Weitere Familienbeiträge können Sie montags gemäß Terminplan in unserem Vereinsheim oder unter der Mailadresse: [email protected] erfragen! Familenbeträge setzen voraus, dass die Personen in häuslicher Gemeinschaft leben und dass es nur einen Beitragszahler gibt. |