Friedrich-Frank-Bogen 5, 21033 Hamburg[email protected]

Übrigens finden Sie auf den Seiten auch Links zu den Fischereirechten aller anderen Bundesländer!

Hier bieten wir Ihnen DEMNÄCHST die Mindestmaß und Schonzeiten der norddeutschen Länder (Schleswig-Holstein, Hamburg, MeckPom, Niedersachsen und Bremen) für die Binnenfischerei als PDF-Dokument zum freien Download an.

Naturschutzgebiete in Hamburg

Immer mehr Einschränkugne kommen auf die Angler zu.
Informieren Sie sich über die Rechte und Pflichten zu dem für Sie jeweils interessanten Naturschutzgebiet.

Fischereischein-Information und Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein

Im Zusammenhang speziell mit der Fischereiabgabe gibt es für Nicht-Schleswig-Holsteiner Angler scheinbar im noch ein gewisses Defizit in der rechtlichen Situation. Hierzu ein Kommentar unseres 2. Vereinsvorsitzenden Martin Purps:

verbindliche Aussagen zu diesem Thema finden sie erfreulicherweise recht ausführlich im Internetportal des zuständigen Ministeriums. Kurz zusammengefasst: Es gilt überall Fischereischeinpflicht, im Binnenland zusätzlich Erlaubnisscheinpflicht (es gibt keine “freien Gewässer” in S-H). Aber es gibt auch Ausnahmen, die betreffen Angelteiche und Angelkutter. Wenn mit Meeresangeln das Angeln vom Kutter gemeint ist, gilt dort eine Ausnahme für den Schein, die Abgabe muss aber trotzdem entrichtet werden:

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fischerei/faqFischereischeinpflicht.html

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/F/fischerei.html