Liebe Mitglieder, liebe Angler und Anglerinnen, nach wie vor sind wir eine offiziell anerkannte Ausgabestelle für den Nachweis der Entrichtung der Fischereiabgabe. Gemäß Hamburgischem Fischereigesetz und der dazugehörenden Verordnung muss jeder Angler an hamburgischen Gewässern die Entrichtung der Fischereiabgabe nachweisen. In der Praxis bedeutet dieses, dass auch Angler/Anglerinnen aus anderen Bundesländern zusätzlich zur Fischereiabgabe in Ihrem “eigenem” Bundesland auch noch…